aktuelle Reisehinweise des auswärtigen Amt -verschiedene-12.05.2018

  • Barcelona/Spanien, das betrifft also alle Kreuzfahrer die in der nächsten Woche ihre Reise in Barcelona Beginne/beenden oder einen Aufenthalt dort haben.


    "Aktuelle Hinweise
    Die Regionalregierung von Katalonien (Generalitat) plant für den 1. Oktober 2017 die Durchführung eines vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Referendums. Es kann jederzeit zu Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere in Barcelona kommen.
    Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien zu verfolgen, größere Menschenansammlungen in dieser Zeit zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten."


    https://www.auswaertiges-amt.d…Hi/SpanienSicherheit.html


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    Reisen ist tödlich für Vorurteile - Mark Twain

  • Aktuelle Hinweise


    Der Vulkan Gunung Agung auf der Insel Bali wurde am 22.09.2017 durch die indonesische Katastrophenschutzbehörde in die höchste Gefährdungsstufe eingeordnet. Es wurde eine Sperrzone im Umkreis von bis zu 12 km um den Berg eingerichtet, deren Betreten verboten ist.
    Beeinträchtigungen außerhalb der Sperrzone sowie Beeinträchtigungen des Flugverkehrs bestehen derzeit nicht. Reisende sollten sich vor Reiseantritt mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Reisenden in den betroffenen Gebieten wird empfohlen, die lokalen Medien zu verfolgen und den Anweisungen lokaler Behörden Folge zu leisten.


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  • Aktuelle Hinweise
    Der Hurrikan „Maria“ hat im Osten und Norden der Dominikanischen Republik zu Überschwemmungen und einigen Schäden geführt. Flughäfen und die touristische Infrastruktur sind nicht mehr erheblich beeinträchtigt.
    Reisende werden gebeten, im Zweifel ihre Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaften zu kontaktieren.


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  • Aktuelle Hinweise


    Die Autonome Gemeinschaft Katalonien (Generalitat) plant für Sonntag, den 1. Oktober 2017 die Durchführung eines vom spanischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Referendums.
    Die spanische Justiz und Polizei werden die Stimmabgabe zu verhindern suchen. Als Reaktion hierauf kann es zu Demonstrationen insbesondere in Barcelona kommen, deren Verlauf nicht absehbar ist.
    Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien zu verfolgen, größere Menschenansammlungen in dieser Zeit zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.


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  • Aktuelle Hinweise


    Nach einem schweren Erdbeben am 8. August 2017 in der südwestlichen chinesischen Provinz Sichuan ist das Landschaftsgebiet Jiuzhaigou auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine An- und Einreise in das Gebiet ist derzeit für Privatpersonen nicht erlaubt.
    Reisende sollten auch dort den Anweisungen der Sicherheitskräfte folgen.
    Vor dem vom 18. bis 28. Oktober 2017 in Peking stattfindenden 19. Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas wurden die Einreisebestimmungen für die Autonome Region Tibet verschärft. Ausländern sind die Einreise und der Aufenthalt in der Autonomen Region Tibet in diesem Zeitraum untersagt. Die chinesischen Behörden erteilen keine Einreisegenehmigungen nach Tibet für diesen Zeitraum.


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  • Aktuelle Hinweise


    Am 5. Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Seit 6. Juni 2017 sind bis auf weiteres alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.
    Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
    Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger.
    Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.
    Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.
    Die Einreise in die VAE mit vorläufigen Reisepässen ist seit März 2017 problematisch. Allen Reisenden wird daher empfohlen, rechtzeitig (ggf. im Expressverfahren) einen biometrischen Reisepass zu beantragen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.


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  • Madagaskar


    Aktueller medizinischer Hinweis
    Seit August 2017 steigt die Zahl der Fälle von Beulen- und Lungenpest in Madagaskar an. Die mit der Regenzeit assoziierten Ausbrüche mit bis zu jährlich 500 Fällen treten sonst eher in den ländlichen Gebieten auf. Dieser Ausbruch betrifft ungewöhnlicherweise auch die Hauptstadt Antananarivo (derzeit besonders den Stadtteil Renivohitra bzw. den östlichen Bezirk Avaradrano) sowie die Hafenstadt Toamasina und die Distrikte Faratsiho und Tsiroanomandidy. Vermehrt treten Fälle der hoch ansteckenden Lungenpest auf. Die Regierungsstellen haben internationale Hilfe, Bekämpfungsmaßnahmen und Fallsuchen eingeleitet. Für Reisende besteht keine direkte Gefährdung, sofern Grundregeln der Prävention eingehalten werden (siehe Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes). Öffentliche Hinweise zur aktuellen Situation vor Ort und daraus folgende Handlungsempfehlungen sollten beachtet werden.


    Spanien


    Aktuelle Hinweise


    Aufgrund der andauernden und akuten Waldbrandgefahr, vornehmlich in Galizien und Asturien, sollten Reisende unbedingt die folgenden Hinweise unter Naturkatastrophen beachten.
    In Katalonien bleibt die Lage weiter volatil und angespannt. Abhängig von den Schritten der Regionalbehörden und des Zentralstaats kann es jederzeit zu Protestaktionen und gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
    Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien zu verfolgen, größere Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.


    Irland



    Aktuelle Hinweise


    Der Hurrikan Ophelia wird ab dem 16. Oktober 2017 Irland erreichen und überqueren. Es ist mit Sturmfluten, erheblichen Regenfällen und damit verbundenen Überschwemmungen und Erdrutschen zu rechnen, es gilt landesweit die höchste Unwetterwarnstufe. Die Stärke des Sturmes und die konkrete Gefährdung in seinem Verlauf können sich innerhalb von Stunden ändern.
    Öffentliche Einrichtungen wie auch die deutsche Botschaft Dublin bleiben am 16. Oktober 2017 geschlossen.
    Reisende werden gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Wetterlage zu informieren, dieHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten und den Anweisungen lokaler Behörden unbedingt Folge zu leisten.


    China


    Aktuelle Hinweise


    Nach einem schweren Erdbeben am 8. August 2017 in der südwestlichen chinesischen Provinz Sichuan ist das Landschaftsschutzgebiet Jiuzhaigou auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine An- und Einreise in das Gebiet ist derzeit für Privatpersonen nicht erlaubt.
    Reisende sollten auch dort den Anweisungen der Sicherheitskräfte folgen.
    Vor dem vom 18. bis 28. Oktober 2017 in Peking stattfindenden 19. Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas wurden die Einreisebestimmungen für die Autonome Region Tibet verschärft. Ausländern sind die Einreise und der Aufenthalt in der Autonomen Region Tibet in diesem Zeitraum untersagt. Die chinesischen Behörden erteilen keine Einreisegenehmigungen nach Tibet für diesen Zeitraum.


    Malaysia



    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
    Reisepass: Ja
    Vorläufiger Reisepass: Nein
    Personalausweis: Nein
    Vorläufiger Personalausweis: Nein
    Kinderreisepass: Ja
    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein, freie Seiten enthalten und unbeschädigt sein. Bei Vorlage von beschädigten Pässen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Grenzkontrolle, bis hin zur Verweigerung der Einreise.
    Visum
    Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten. Bei Einreise kann von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreiseticket und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden.
    Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.
    Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten für:
    - Kinder unter 12 Jahren,
    - Inhaber von Diplomatenpässen,
    - Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger),
    - hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde
    Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.
    Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


    Thailand


    Rauchverbot/E-Zigaretten
    Ab dem 1. November 2017 wird an einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla Rauchverbot gelten. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu THB 100.000,-.
    Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.


    Seychellen


    Aktuelle Hinweise


    Nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums der Seychellen müssen Reisende aufgrund des Ausbruchs der Beulen- und Lungenpest in Madagaskar bei Einreise in die Seychellen mit einer Gesundheitsuntersuchung rechnen.
    Ausländischen Einreisenden aus Madagaskar wird die Einreise in die Seychellen derzeit nicht mehr gestattet, siehe auch Aktuelle medizinische Hinweise.
    Reisenden wird empfohlen, engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft zu halten und sich der Reiseroute zu vergewissern. Bei einer geplanten Anreise über Kenia, Mauritius und Réunion ist ggfs. keine Einreise in die Seychellen möglich.


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  • Südafrika:



    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
    Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher wird empfohlen, stets folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:
    Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.
    Notrufnummern: Polizei: 10 111, Rettungsdienst: 10 177 oder 112
    Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
    In jüngster Zeit sind vermehrt Reisende / Reisegruppen, die auf dem Weg vom Flughafen Johannesburg (OR Tambo) in ihr Hotel waren, angehalten und ausgeraubt worden. Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr stattfinden, da die Täter bewaffnet sein können. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Wertsachen sollten nicht offen getragen bzw. zur Schau gestellt werden.
    Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen. Alternativ können Kopien auf einem Datenträger oder dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
    Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
    Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Die Gefahr, Opfer eines Überfalls, insbesondere an touristischen Sehenswürdigkeiten und bei Wanderungen in der Umgebung von Kapstadt zu werden, ist nach wie vor Ernst zu nehmen. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
    Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
    Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
    Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
    In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
    Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
    Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z. B. Kapstadt: N2 zwischen Flughafen und Stellenbosch) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d. h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe und/oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
    An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants und an Tankstellen ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
    In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Externer Link, öffnet in neuem FensterSouth African Reserve Bank.
    Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.


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    Reisen ist tödlich für Vorurteile - Mark Twain

  • Seychellen:



    Aktuelle Hinweise


    Nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums der Seychellen müssen Reisende aufgrund des Ausbruchs der Beulen- und Lungenpest in Madagaskar bei Einreise in die Seychellen mit einer Gesundheitsuntersuchung rechnen.
    Ausländischen Einreisenden aus Madagaskar wird die Einreise in die Seychellen derzeit nicht mehr gestattet, siehe auch Aktuelle medizinische Hinweise.
    Reisenden wird empfohlen, engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft zu halten und sich der Reiseroute zu vergewissern.


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    Reisen ist tödlich für Vorurteile - Mark Twain

  • Madagaskar:


    Medizinische Hinweise
    Aktueller medizinischer Hinweis
    Seit August 2017 steigt die Zahl der Fälle von Beulen- und Lungenpest in Madagaskar an. Die mit der Regenzeit assoziierten Ausbrüche mit bis zu jährlich 500 Fällen treten sonst eher in den ländlichen Gebieten auf. Dieser Ausbruch betrifft ungewöhnlicherweise auch die Hauptstadt Antananarivo (besonders den Stadtteil Renivohitra bzw. den östlichen Bezirk Avaradrano) sowie die Hafenstadt Toamasina und die Distrikte Faratsiho und Tsiroanomandidy. Vermehrt treten Fälle der hoch ansteckenden Lungenpest auf. Die Regierungsstellen haben internationale Hilfe, Bekämpfungsmaßnahmen und Fallsuchen eingeleitet. Für Reisende besteht keine direkte Gefährdung, sofern Grundregeln der Prävention eingehalten werden (siehe Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes). Öffentliche Hinweise zur aktuellen Situation vor Ort und daraus folgende Handlungsempfehlungen sollten beachtet werden. Eine Einschleppung nach Deutschland wird als sehr unwahrscheinlich angesehen. Bei einer fieberhaften Erkrankung nach Rückkehr aus Madagaskar sollte man sich einem Tropenmediziner vorstellen, auf den Aufenthalt hinweisen, um wahrscheinlichere Ursachen wie eine Malariaerkrankung auszuschließen.


    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine verpflichtenden Impfungen erforderlich. Bei der Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) ist für alle Personen älter als 9 Monate der Nachweis einer einmaligen Gelbfieberimpfung gefordert. Auch bei Transitreisen über die Flughäfen Addis Abeba oder Nairobi kann unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts der Gelbfieberimpfnachweis gefordert werden.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de)


    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggfs. gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio (Kinderlähmung), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.


    Dengue-Fieber
    Dengue kann landesweit durch tagaktive Mücken übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, s.u.. Näheres finden Sie auch in den Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblättern des Gesundheitsdienstes


    Chikungunya-Fieber und andere von Mücken übertragene seltene Erkrankungen
    Mit gelegentlichen, zumeist regional begrenzten Ausbrüchen von Chikungunya-Fieber, Rift-Valley-Fieber und West Nile-Fieber muß gerechnet werden. Allen genannten Erkrankungen ist die Übertragung durch Mücken gemein. Eine spezifische Therapie der unterschiedlich schwer verlaufenen Erkrankungen gibt es nicht. Es gilt konsequenten Mückenschutz einzuhalten (s.u.).


    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Das Malariarisiko ist im Hochland (Antananarivo) sehr gering (Höhenlage), nimmt in tiefer gelegenen Landesteilen aber deutlich zu. Es gibt ein hohes Infektionsrisiko an der Küste.
    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfohlen.


    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist empfohlen.
    Näheres finden Sie in den Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblättern des Gesundheitsdienstes.


    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    · ganztägig (Chikungunya, Dengue) und nachts (Malaria) körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · ganztägig und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    · unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.


    HIV/AIDS
    Allgemeingültige Daten zur Epidemiologie von HIV/AIDS in Madagaskar sind nicht sicher verfügbar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.


    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen – nach Möglichkeit - Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.


    Cholera
    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (siehe Merkblatt des AA unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin).
    Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben.
    Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen.


    Weitere Infektionskrankheiten
    Pest
    Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung zumeist behandelt werden kann. Die Pest ist im zentralen Hochland von Madagaskar seit 1921 endemisch. Die mit Abstand häufigste Form, die Beulenpest, tritt regelmäßig in den Provinzen Antananarivo, Antsiranana, Fianarantsoa, Mahajanga, Toamasina auf. Erkrankungszahlen steigen mit dem Beginn der Regenzeit (Oktober bis März), wenn sich Ratten in Menschennähe aufhalten und Rattenflöhe auf den Menschen, die unter einfachsten Bedingungen leben, übergehen. Siehe Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes dazu.


    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht für Touristen beim Baden in Süßwassergewässern, für die Bevölkerung besonders bei Reisanbau im gesamten Land, insbesondere aber im westlichen Tiefland mit den Provinzen Toliara und Mahajanga. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Baden im Salzwasser ist hinsichtlich der Schistosomiasis unproblematisch.


    Gifttiere
    In Madagaskar gibt es keine Giftschlangen. Dagegen kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten und andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Frösche u.a.) vor. Wie allgemein in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.


    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personell, technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Fachpersonal ist außerhalb der Hauptstadt kaum zu finden. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.


    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).


    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:


    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.


    Die Angaben sind:


    zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
    trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.


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  • VAE:
    Besondere strafrechtliche Vorschriften
    Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Die Fotografier- und Filmverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt. Weder die deutsche Botschaft noch das Generalkonsulat können hier Einfluss nehmen oder die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen erreichen.


    Seit Einführung des „UAE Cyber Law“ 2012 kann die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen eine Verletzung deren Persönlichkeitsrechte bedeuten. Solche Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Darüber hinaus steht auch die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).


    In den VAE ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand.. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels, Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum für Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis) grundsätzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.


    Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.


    Das Strafrecht der VAE ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außerehelicher Geschlechtsverkehr sowie der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „cross-dressing“ sind verboten und werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Sexuelle Übergriffe und Nötigung sowie Vergewaltigung werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung in den VAE ausgesetzt.
    Außereheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.


    In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.


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  • USA


    Aktuelle Hinweise


    Bei Flügen in die USA kann es ab heute aufgrund verstärkter Kontrollen an den Flughäfen zu längeren Wartezeiten kommen. Reisenden wird empfohlen, frühzeitig am Abflugort zu sein und im Zweifelsfall direkten Kontakt mit ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen.


    Die Hurrikane „Irma“ und „Maria“ haben in Puerto Rico, den US-amerikanischen Jungferninseln sowie in Teilen Floridas erhebliche Schäden verursacht.
    In Puerto Rico und den US-amerikanischen Jungferninseln gelten der Notstand und nächtliche Ausgangssperren. Es muss dort weiterhin mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden, die Notwendigkeit und Möglichkeit von Reisen dorthin sollte sorgfältig geprüft werden.
    Die Kommunikation ist in vielen Regionen unterbrochen. Energieversorger gehen davon aus, dass die Wiederherstellung der derzeit weitgehend ausgefallenen Stromversorgung in Puerto Rico und den US-Jungferninseln einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die EU hat ein Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt zu Gesundheitsrisiken in den betroffenen Gebieten bereitgestellt.


    Reisende sollten im Zweifel vor Antritt einer Reise mit ihrem Reiseveranstalter oder den Hotels vor Ort klären, ob es weiterhin Beeinträchtigungen gibt.
    Reisende in den betroffenen Gebieten sollten auch weiterhin die Anweisungen lokaler Behörden beachten (insbesondere in Externer Link, öffnet in neuem FensterPuerto Rico und den Externer Link, öffnet in neuem FensterUS Virgin Islands) und sich umsichtig verhalten, da die Aufräumarbeiten andauern und umgestürzte Bäume und beschädigte Stromleitungen auch nach Abzug des Sturms Gefahren bedeuten. Ausführliche Informationen zu allen Katastrophen in den USA finden sich bei Externer Link, öffnet in neuem FensterFEMA.


    In den gesamten USA kann es aktuell häufiger zu politischen Demonstrationen kommen. Dabei besteht auch eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt. Es wird daher empfohlen, insbesondere in städtischen Ballungszentren die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen weiträumig zu meiden.


    Staatsangehörige von Iran, Jemen, Libyen, Somalia und Syrien unterliegen seit dem 24. September 2017 bis auf weiteres umfangreichen Einreise-/Einwanderungsbeschränkungen (bis hin zum Einreise-/Einwanderungsverbot). Für Staatsangehörige von Tschad, Nordkorea und Venezuela treten ab dem 18. Oktober 2017 ähnliche Bestimmungen in Kraft.
    Nähere Einzelheiten finden sich u.a. auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des US-Außenministeriums.
    Von der Regelung nicht betroffen sind deutsche Staatsangehörige, die zusätzlich eine der vorgenannten Staatsangehörigkeiten besitzen (sogenannte Doppelstaater), sofern sie mit ihrem deutschen Pass und dem ggf. erforderlichen Visum reisen.
    Bezüglich weiterhin geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) im Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ hingewiesen.


    Verbindliche Auskünfte über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den USA können in Deutschland nur die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaften und Konsulate der USA erteilen.


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    Reisen ist tödlich für Vorurteile - Mark Twain

  • Vietnam



    Aktuelle Hinweise


    Der Tropensturm Damrey wird ab dem 3. November 2017 bei Nha Trang möglicherweise mit Taifunstärke auf die vietnamesische Küste treffen und in der Nacht zum 4. November 2017 auch Ho-Chi-Minh-Stadt und den Süden Vietnams erreichen. Es muss mit Windstärken bis zu 150 km/h, starkem Regen mit Überschwemmungen gerechnet werden, auch Behinderungen im Flug- und Seeverkehr sind möglich.
    Reisende werden gebeten, die Wetterlage zu beobachten und den Anweisungen lokaler Behörden Folge zu leisten, siehe auch Naturkatastophen.


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  • https://www.auswaertiges-amt.de/de/spaniensicherheit/210534
    Spanien



    Aktuelle Hinweise


    Die Situation in Barcelona und anderen Teilen Kataloniens hat sich beruhigt. Dennoch kann es im Vorfeld der Neuwahlen in Katalonien am 21. Dezember 2017 zu Demonstrationen und Streiks kommen, in deren Folge auch Verkehrsbehinderungen entstehen können
    Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien zu verfolgen, größere Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten


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  • Ägypten:


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Im September 2017 kam es zum ersten Ausbruch von Dengue-Fieber am Roten Meer (Alquaseer) seit mehreren Jahren. Inzwischen wurden auch Fälle aus Hurghada gemeldet.
    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch ggfs. Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
    Dengue-Fieber
    Dengue wird bisher nur an der Küste zum Roten Meer (Alquaseer und Hurghada) durch tagaktive Mücken übertragen.
    Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
    Malaria
    Seit Ende Mai 2014 sind südlich von Luxor (Edfu) erneut vereinzelt autochtone Malariaübertragungen (Pl. vivax)nachgewiesen worden.
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ist im Normalfall eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) in Ägypten nicht notwendig.
    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in ländlichen Gebieten empfohlen:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
    • Darüber hinaus kann unter Umständen bei Reisen in o.g. Gebiete eine medikamentöse Malariaprophylaxe erwogen werden (nach Beratung bei einem Tropenmediziner).

    HIV/AIDS
    Die Prävalenz von HIV im Land ist gering (<0,1 % der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
    Hepatitis C
    Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden.
    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
    Vogelgrippe
    Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.
    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.
    Weitere Infektionskrankheiten
    Leishmaniose und West-Nil-Fieber.
    Medizinische Versorgung
    In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
    Lassen Sie sich vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen,, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B.:http://www.dtg.org/ oderhttp://www.frm-web.de).
    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
    Die Angaben sind:


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  • Jamaika



    Aktuelle Hinweise

    Für St. James Parish und damit auch für Montego Bay wurde infolge zahlreicher krimineller Schießereien und Morde zunächst bis zum 15. Februar 2018 der Ausnahmezustand ausgerufen. Damit kommt es zu erweiterten Befugnissen für die Einsatzkräfte der Polizei. Die Hauptverbindung zwischen dem Flughafen Montego Bay und den Piers mit den Kreuzfahrtschiffen wird besonders überwacht und gilt als sicher.
    Reisende werden gebeten, besonders umsichtig zu sein, von individuellen Reisen und Ausflügen vorerst abzusehen und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.


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  • Malediven



    Aktuelle Hinweise

    Seit Anfang Februar 2018 kommt es in der Hauptstadt Malé zu Demonstrationen mit vereinzelten Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei, Präsident Yameen hat am 5. Februar 2018 den Notstand ausgerufen, der die Bürgerrechte erheblich einschränkt und mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte einhergeht.
    Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der angespannten politischen Lage wird Reisenden empfohlen, die Medienberichterstattung zu verfolgen, besonders vorsichtig zu sein und von nicht notwendigen Reisen nach Malé derzeit abzusehen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt befolgt werden.
    Der Transfer in die Resorts erfolgt in der Regel direkt vom Flughafen, so dass ein Aufenthalt in Malé nicht erforderlich ist.
    Mitte Januar 2018 ist es erstmals auch zu Polizei-und Zollrazzien in mehreren Resorts gekommen.


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  • Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
    Aktuelle Hinweise

    In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
    Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten, siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.
    In Jerusalem, dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen kommt es weiterhin zu Demonstrationen und teils gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit der Erklärung der US-amerikanischen Regierung vom 6. Dezember 2017 zum Status von Jerusalem.
    Die Checkpoints im Westjordanland können von vorübergehenden Schließungen betroffen sein. Zu weiteren Demonstrationen in Ramallah und anderen Städten wurde aufgerufen; gewalttätige Ausschreitungen sind nicht auszuschließen. Besucher Jerusalems werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere in der Altstadt, dem Tempelberg/Haram al Sharif und dessen Umgebung am Damaskustor und den übrigen Altstadttoren sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es wie in der Vergangenheit jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
    Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen

    Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Es wird geraten, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden.
    Überwiegend im Westjordanland und in Ost-Jerusalem werden immer wieder Messerattackenauf israelische Zivilisten und Sicherheitskräfte verübt. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass ausländische Besucher Ziel dieser Gewalt sind. Dennoch wird vor allem in Jerusalem und dem Westjordanland dringend zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.
    Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation auch zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann – das Risiko eines Anschlags besteht fort. Reisende sollten bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten lassen.
    Ergänzend zu den oben aufgeführten Empfehlungen gelten folgende regionale Hinweise:
    Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen
    Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.
    Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.
    Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge“ erfolgten schwere Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner befinden sich in Trümmer sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).
    Die Versorgungslage im Gaza-Streifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus.
    Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille“) neun Menschen ums Leben.
    Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen, über den Grenzübergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.
    Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslage grundsätzlich geschlossen. Er wird in unregelmäßigen Abständen kurzzeitig (wenige Tage oder Stunden) eingeschränkt für bestimmte Personengruppen (u. a. humanitäre Notfälle, ausländische Staatsangehörige und Studenten) geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es eines ägyptischen Visums und einer palästinensischen Ausreiseerlaubnis. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen.
    Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auch vor dem Transit durch den Nord-Sinai zwecks Einreise in den Gaza-Streifen über Rafah wird gewarnt.
    Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen (siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten).
    Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
    Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem wird zu erhöhter Sicherheit geraten.
    Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an muslimischen und jüdischen Feiertagen und an Freitagen abgeraten.
    Besucher der Altstadt von Jerusalem oder anderer exponierter Orte sollten sich einer ortskundigen Begleitung versichern. Von Besuchen der Altstadt in den späten Abend- und Nachtstunden wird abgeraten.
    Israel allgemein
    Angesichts der aktuellen Sicherheitslage wird landesweit zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
    Im europäischen Vergleich kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl relativ selten vor. Gleichzeitig bleibt Israel das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
    Reisende sollten sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) vertraut machen und ggf. die Anweisungen der israelischen Zivilschutzbehörden befolgen. Auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv sind Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, eingestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der englisch-sprachigen Facebook-Seite des israelischen Zivilschutzes (Home Front Command).
    Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
    Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor. Am 10. Februar 2018 wurde im erweiterten syrisch-israelischen Grenzgebiet eine in den israelischen Luftraum eingedrungene Drohne von den israelischen Streitkräften erfolgreich bekämpft, ein israelischer Militärjet ging zu Boden.
    Auch zuvor kam es vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen.
    Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien (insbesondere östlich der Straße 98) und Libanon wird abgeraten.
    Grenzgebiet zu Ägypten
    In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden.
    Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln.
    Es wird dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen. Auf die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nord-Sinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel wird hingewiesen.
    Grenzgebiet zum Gaza-Streifen
    Im Sommer 2014 kam es zu intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen (Operation „Protective Edge“). Dabei kam es zu massiven Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, die ganz überwiegend die Ortschaften in Nähe des Gaza-Streifens (Radius von ca. 40 km) betrafen. Trotz der anschließend vereinbarten Waffenruhe kommt es immer wieder zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus dem Gaza-Streifen.
    Bei Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Es wird - insbesondere bei längeren Aufenthalten - empfohlen, sich vor Ort über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen zu informieren.
    Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
    Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Sie sollten das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung bereisen Aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft sollten Sie sich stets angemessen kleiden und auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung verzichten.
    Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Es gibt immer wieder Berichte über Angriffe auf Fahrzeuge, die mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen werden, teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.
    Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet oder bestehende Checkpoints vorübergehend geschlossen werden.
    Bei der Benutzung der Straße 60 im Westjordanland wird zu besonderer Vorsicht geraten, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
    Von Fahrten in der Dunkelheit wird generell abgeraten. Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten sind unbedingt zu beachten.
    Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar.
    Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.


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  • Aktuelle Hinweise-Israel


    Am 14. Mai 2018 soll die US-Botschaft in Jerusalem offiziell eröffnet werden. Aus Protest dagegen wurde ein palästinensischer Generalstreik ausgerufen. Gewalttätige Ausschreitungen in Jerusalem, dem Westjordanland und im Gaza-Streifen sind nicht auszuschließen. US-Einrichtungen sollten an diesem Tag gemieden werden.
    Nach dem gregorianischen Kalender ist am 14. Mai zudem der 70. Jahrestag der Staatsgründung Israels; am 15. Mai 2018 wird auf palästinensischer Seite der Tag der Nakba (Katastrophe) begangen. Mit einer Verschärfung der Sicherheitslage muss gerechnet werden.
    Es wird empfohlen, von Besuchen der Altstadt Jerusalems von Freitag, den 11. Mai 2018 bis einschließlich Dienstag, den 15. Mai 2018 möglichst abzusehen. Reisende, die sich vor Ort befinden, werden um besondere Vorsicht gebeten, insbesondere in der Altstadt, dem Tempelberg/Haram al-Sharif und deren Umgebung am Damaskustor und den übrigen Altstadttoren sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es, wie in der Vergangenheit, jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
    Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
    Seit Freitag, dem 30. März 2018, finden in palästinensischen Städten Protestmärsche und Kundgebungen anlässlich des sogenannten „Land Day“ statt, die sich jeden Freitag bis Mitte Mai wiederholen sollen. Im Gaza-Streifen wurde insbesondere zu Kundgebungen und Protestaktionen am Grenzzaun zu Israel aufgerufen. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Das Gebiet in der Nähe des Grenzzauns sollte unbedingt gemieden werden.
    In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
    Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten, siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.


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