SERBIEN
Verkehrskontrollen
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Seit 27. April 2018 findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung auf allen Autobahnabschnitten in Serbien statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt, deren Unterschreitung eine zwangsläufige Ahndung eines hohen Bußgeldes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zur Folge hat. Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen muss die Strafe (je nach Übertretung mehrere hundert Euro) sofort an der Mautstation bezahlt werden.
Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln - insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) und Überholverbote - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren.
Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher, auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen, zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.